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   OVG Niedersachsen, 16.10.2023 - 13 ME 184/23   

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OVG Niedersachsen, 16.10.2023 - 13 ME 184/23 (https://dejure.org/2023,29440)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.10.2023 - 13 ME 184/23 (https://dejure.org/2023,29440)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Oktober 2023 - 13 ME 184/23 (https://dejure.org/2023,29440)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    AufenthG § 11 Abs. 4; AufenthG § 60a Abs. 2 Satz 1; VwGO § 123; VwGO § 146 Abs. 4
    Befristung; Beschwerde; Einreise- und Aufenthaltsverbot; Verfahrensduldung; vorläufiger Rechtsschutz; Keine Erteilung einer sog. Verfahrensduldung für Klage auf kürzere Befristung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristung; Beschwerde; Einreise- und Aufenthaltsverbot; Verfahrensduldung; vorläufiger Rechtsschutz; Keine Erteilung einer sog. Verfahrensduldung für Klage auf kürzere Befristung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Niedersachsen, 22.08.2017 - 13 ME 213/17

    Aussetzung der Abschiebung; Verfahrensduldung; vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.10.2023 - 13 ME 184/23
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ( Urt. v. 18.12.2019 - BVerwG 1 C 34.18 -, BVerwGE 167, 211, 221 - juris Rn. 30) und auch des Senats (vgl. grundlegend den Beschl. v. 22.8.2017 - 13 ME 213/17 -, juris Rn. 3 m.w.N.) folgt im Umkehrschluss aus den in § 81 Abs. 3 und 4 AufenthG getroffenen, begrenzten Regelungen, dass für die Dauer von Verwaltungs- oder gerichtlichen Verfahren nicht stets eine Verfahrensduldung zu erteilen ist.

    Sie kann aber zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG erteilt werden, wenn eine Aussetzung der Abschiebung notwendig ist, um die für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlichen und tatsächlich gegebenen tatbestandlichen Voraussetzungen für die Dauer des Verfahrens aufrechtzuerhalten und so sicherzustellen, dass eine aufenthaltsrechtliche Regelung einem möglicherweise Begünstigten zugutekommen kann (vgl. dies bejahend etwa für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 1 AufenthG : Senatsbeschl. v. 21.8.2018 - 13 ME 56/18 -, juris Rn. 4; nach § 25b Abs. 1 AufenthG : Senatsbeschl. v. 17.3.2022 - 13 ME 91/22 -, juris Rn. 4; nach § 28 Abs. 1 Satz 4 AufenthG : Senatsbeschl. v. 26.4.2018 - 13 ME 71/18 -, juris Rn. 7; und dies verneinend etwa für die Verlängerung oder Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16 Abs. 2 AufenthG : Senatsbeschl. v. 25.4.2019 - 13 ME 86/19 -, juris Rn. 5; nach §§ 18, 18a AufenthG : Senatsbeschl. v. 14.5.2021 - 13 ME 264/21 -, Umdruck S. 2; nach § 19c Abs. 3 AufenthG : Senatsbeschl. v. 15.1.2021 - 13 ME 406/20 -, Umdruck S. 3 f.; nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 AufenthG : Senatsbeschl. v. 10.3.2022 - 13 ME 53/22 -, Umdruck S. 7; v. 22.8.2017 - 13 ME 213/17 -, juris Rn. 3; nach § 30 Abs. 1 Satz 1 AufenthG : Senatsbeschl. v. 19.9.2017 - 13 ME 192/17 -, Umdruck S. 3; nach § 36 Abs. 2 AufenthG : Senatsbeschl. v. 15.8.2022 - 13 ME 187/22 -, Umdruck S. 3).

  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 C 34.18

    Bundesverwaltungsgericht klärt Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung des § 25b

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.10.2023 - 13 ME 184/23
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ( Urt. v. 18.12.2019 - BVerwG 1 C 34.18 -, BVerwGE 167, 211, 221 - juris Rn. 30) und auch des Senats (vgl. grundlegend den Beschl. v. 22.8.2017 - 13 ME 213/17 -, juris Rn. 3 m.w.N.) folgt im Umkehrschluss aus den in § 81 Abs. 3 und 4 AufenthG getroffenen, begrenzten Regelungen, dass für die Dauer von Verwaltungs- oder gerichtlichen Verfahren nicht stets eine Verfahrensduldung zu erteilen ist.
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.10.2023 - 13 ME 184/23
    Unterstellt, was vom Antragsteller aber nicht glaubhaft gemacht ist, seinem Sohn und der Kindesmutter ist es unzumutbar, gemeinsam mit dem Antragsteller das Bundesgebiet zu verlassen und in einem anderen Land die familiäre Lebensgemeinschaft zu führen (vgl. zur Maßgeblichkeit dieses Aspekts für den Schutz familiärer Lebensgemeinschaften von Ausländern im Bundesgebiet: BVerfG, Beschl. v. 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83 -, BVerfGE 76, 1 ff. - juris Rn. 114; Senatsbeschl. v. 30.8.2018 - 13 ME 325/18 -, juris Rn. 6 m.w.N.), führt die Aufenthaltsbeendigung des Antragstellers voraussichtlich zu einer mehrjährigen Trennung von Vater und Kind.
  • BVerfG, 09.12.2021 - 2 BvR 1333/21

    Überwiegend erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung einer Duldung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.10.2023 - 13 ME 184/23
    Denn der Schutz nach dieser Bestimmung wirkt nicht absolut, sondern ist bei aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen neben den sonstigen Umständen des Einzelfalls im Rahmen einer Abwägung zu berücksichtigen (vgl. zu diesem Berücksichtigungsgebot: BVerfG, Beschl. v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 -, juris Rn. 45 ff.; Senatsbeschl. v. 28.11.2018 - 13 ME 473/18 -, juris Rn. 9 ff. jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 26.02.2014 - 6 C 3.13

    Vorlagebeschluss; Telekommunikation; Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.10.2023 - 13 ME 184/23
    Eine erhebliche Verschlechterung der gesundheitliches Situation des Kindes durch eine Aufenthaltsbeendigung des Antragstellers erachtet aber der Senat - ebenso wie zuvor das Verwaltungsgericht in der angefochtenen Entscheidung (Beschl. v. 15.9.2023, S. 3) - nicht für überwiegend wahrscheinlich und damit nicht für glaubhaft gemacht (vgl. zu dieser Herabsetzung des Beweismaßes bei der nach § 123 Abs. 3 VwGO in Verbindung mit §§ 920 Abs. 2, 294 Abs. 1 ZPO erforderlichen Glaubhaftmachung: BVerfG, Beschl. v. 29.7.2003 - 2 BvR 311/03 -, NVwZ 2004, 95, 96 - juris Rn. 16; BVerwG, Beschl. v. 26.2.2014 - BVerwG 6 C 3.13 -, NVwZ 2014, 1229, 1231 - juris Rn. 27; Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 123 Rn. 94 f. (Stand: Februar 2022) m.w.N.).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.10.2023 - 13 ME 184/23
    Eine erhebliche Verschlechterung der gesundheitliches Situation des Kindes durch eine Aufenthaltsbeendigung des Antragstellers erachtet aber der Senat - ebenso wie zuvor das Verwaltungsgericht in der angefochtenen Entscheidung (Beschl. v. 15.9.2023, S. 3) - nicht für überwiegend wahrscheinlich und damit nicht für glaubhaft gemacht (vgl. zu dieser Herabsetzung des Beweismaßes bei der nach § 123 Abs. 3 VwGO in Verbindung mit §§ 920 Abs. 2, 294 Abs. 1 ZPO erforderlichen Glaubhaftmachung: BVerfG, Beschl. v. 29.7.2003 - 2 BvR 311/03 -, NVwZ 2004, 95, 96 - juris Rn. 16; BVerwG, Beschl. v. 26.2.2014 - BVerwG 6 C 3.13 -, NVwZ 2014, 1229, 1231 - juris Rn. 27; Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 123 Rn. 94 f. (Stand: Februar 2022) m.w.N.).
  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95

    Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.10.2023 - 13 ME 184/23
    a) Nach Art. 6 Abs. 1 GG schutzwürdige Belange können einer (zwangsweisen) Beendigung des Aufenthalts des Ausländers dann entgegenstehen, wenn es dem Ausländer nicht zuzumuten ist, seine familiären Bindungen durch Ausreise auch nur kurzfristig zu unterbrechen (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.6.1997 - BVerwG 1 C 9.95 -, BVerwGE 105, 35, 39 ff. - juris Rn. 27 ff.; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 20.5.2009 - 11 ME 110/09 -, juris Rn. 10 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 20.97

    Ausländerrecht - Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei Einreise ohne Visum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.10.2023 - 13 ME 184/23
    Das ist unter anderem für das Verhältnis von Eheleuten untereinander und von Eltern und minderjährigen Kindern der Fall; deren Beziehung wird vom Schutzbereich beider Vorschriften umfasst (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.12.1997 - BVerwG 1 C 20.97 -, NVwZ 1998, 748, 750 - juris Rn. 28; Senatsbeschl. v. 9.7.2018 - 13 ME 212/18 -, Umdruck S. 4 f.).
  • OVG Niedersachsen, 11.09.2018 - 13 ME 392/18

    Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis während eines laufenden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.10.2023 - 13 ME 184/23
    Eine rechtliche Unmöglichkeit im Sinne dieser Bestimmung liegt vor, wenn sich etwa aus unmittelbar anwendbarem Unionsrecht, innerstaatlichem Verfassungsrecht oder einfachem Gesetzesrecht sowie in innerstaatliches Recht inkorporiertem Völker- und Völkervertragsrecht ein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis ergibt (vgl. Senatsbeschl. v. 11.9.2018 - 13 ME 392/18 -, juris Rn. 7; GK-AufenthG, § 60a Rn. 168 (Stand: März 2021) jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 28.11.2018 - 13 ME 473/18

    Ausbildungsduldung; Aussetzung der Abschiebung; Beschwerde; familiäre

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.10.2023 - 13 ME 184/23
    Denn der Schutz nach dieser Bestimmung wirkt nicht absolut, sondern ist bei aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen neben den sonstigen Umständen des Einzelfalls im Rahmen einer Abwägung zu berücksichtigen (vgl. zu diesem Berücksichtigungsgebot: BVerfG, Beschl. v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 -, juris Rn. 45 ff.; Senatsbeschl. v. 28.11.2018 - 13 ME 473/18 -, juris Rn. 9 ff. jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 18.02.2021 - 13 LB 269/19

    Streit um die nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer eines

  • OVG Niedersachsen, 20.05.2009 - 11 ME 110/09

    Existenz eines ehelichen Kindes deutscher Staatsangehörigkeit als Schutz vor der

  • OVG Niedersachsen, 25.04.2019 - 13 ME 86/19

    Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums; Beschwerde; REST-Richtlinie;

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2018 - 13 ME 56/18

    Aufenthalt, ununterbrochener; Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten

  • OVG Niedersachsen, 17.03.2022 - 13 ME 91/22

    Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration; Beschwerde; Identität;

  • OVG Niedersachsen, 30.08.2018 - 13 ME 325/18

    Anordnungsgrund; Duldungsbescheinigung

  • OVG Niedersachsen, 26.04.2018 - 13 ME 71/18
  • VG Bremen, 30.11.2023 - 2 V 2344/23

    Antrag auf Aufhebung des Einreise- und Aufenthaltsverbots gemäß § 11 Abs. 4

    Eine hierdurch nicht geschützte Ausländerin muss daher grundsätzlich ausreisen und die Entscheidung über ihren Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis im Ausland abwarten (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. Oktober 2023 - 13 ME 184/23 -, juris Rn. 4; OVG Bremen, Urteil vom 20. Mai 2020 - 2 B 34/20 -, juris Rn. 34).

    Der Vollständigkeit halber weist die Kammer in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine Verfahrensduldung von vornherein ausscheiden würde, wenn in der Sache lediglich ein Anspruch auf Aufhebung oder Verkürzung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots beantragt und streitig wäre, ohne zugleich die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu begehren (vgl. hierzu OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. Oktober 2023 - 13 ME 184/23 -, juris).

    Nach Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 8 EMRK schutzwürdige Belange können zwar einer (zwangsweisen) Beendigung des Aufenthalts einer Ausländerin dann entgegenstehen, wenn es der Ausländerin nicht zuzumuten ist, ihre familiären Bindungen durch Ausreise auch nur kurzfristig zu unterbrechen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. Oktober 2023 - 13 ME 184/23 -, juris Rn. 9 m.w.N.).

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